Kontakt

Du interessierst Dich für unser Angebot oder hast Fragen rund um Deine Führerscheinausbildung? Komm doch einfach zu einem unverbindlichen Gespräch vorbei, unser freundliches Team ist jederzeit gerne persönlich für Dich da!

Mühldorf am Inn

Dein erster Schritt in Richtung Freiheit und Mobilität.

Adresse: Innere Neumarkter Strasse 1, 84453 Mühldorf
Telefon: 08631 18 47 33
Email: info@fahrschule-lämmermeier.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch
Anmeldung ab 18:30 Uhr
Unterricht: 19:00 bis 20:30 Uhr

Schwindegg

Der einfachste Weg zum eigenen Führerschein beginnt hier.

Adresse: Mühldorfer Str. 68, 84419 Schwindegg
Telefon: 08631 18 47 33
Email: info@fahrschule-lämmermeier.de
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
Anmeldung ab 18:30 Uhr
Unterricht: 19:00 bis 20:30 Uhr
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Führerscheinausbildung.

Was benötige ich für meinen Führerschein

  • Biometrisches Paßbild
  • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt)
  • Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs (9 Unterichtseinheiten) (BRK, Malteser, …)
  • Ausweiskopie
  • Bei Führerschein Klasse B mit 17, beidseitige Kopie von Führerschein u. Ausweis der Begleitpersonen (Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Klasse B und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben).
  • Bei Mofaprüfbescheinigung genügt ein Paßbild
  • Zum Anmelden in der Fahrschule bitte den Ausweis mitbringen.

Paßbild, Sehtest, Sofortmaßnahmekurs, Einwohnermeldeamt, Führerscheinstelle, Antrag B17, Begleitpersonen und TÜV-Gebühren

Bei der Ausbildung für mehrere Fahrerlaubnisklassen z.B. Klasse B mit Klasse A verringert sich der Umfang des theor. Unterricht um 12 Grundunterrichte. Bei Aufstiegsklassen von A1 auf A2 oder A2 auf A entfällt der theoretische Unterricht und die theoretische Prüfung. Besitzen oder besaßen sie eine Fahrerlaubnis der Klassen 1 – 4 bzw. A, B, M, L, S. T so verringert sich der Umfang des theoretischen Unterrichtes um 6 x Grundunterricht.

  • ausreichende Kenntnis über das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges
  • das Verhalten, um Gefahren im Staßenverkehr zu erkennen und abzuwenden
  • Fahrzeugbeherrschung, um auch in schwierigen Situationen nicht den Überblick zu verlieren

Die Anzahl der Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie dürfen erst zum Ende der Grundausbildung durchgeführt werden. Die Sonderfahrten haben den Sinn, Dir Besonderheiten beim Fahren auf der Landstrasse (Überland), der Autobahn und in der Nacht zu vermitteln.

Wieviele Übungsstunden du benötigst ist von verschiedenen Faktoren abhängig und ist von Fahrschüler*in zu Fahrschüler*in unterschiedlich.

Wir sind für dich da – jederzeit und ganz persönlich.

Ob Fragen zur Führerscheinausbildung, individuelle Beratung oder Terminvereinbarungen – wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktiere uns einfach und unkompliziert – wir freuen uns auf dich!

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